Honorarkonsul

Daniel Gahr, Honorarkonsul der Republik Bulgarien für Rheinland-Pfalz

Daniel Gahr (geb. am 2.12.1970 in Hamburg) ist Vorstandsvorsitzender der Mainzer Stadtwerke AG und Geschäftsführer der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz GmbH. Seit 1992, als er seine spätere Frau, die gebürtige Bulgarin ist, während des Studiums in Mainz kennengelernt hat, verbindet ihn eine besondere Beziehung zu Bulgarien.

Schon bei seinen ersten Reisen nach Bulgarien beeindruckten ihn die unermessliche Naturvielfalt, der kulturelle Reichtum sowie – wie könnte es auch anders sein – die sprichwörtliche Herzlichkeit und Gastfreundschaft der Menschen dort! Und aus diesen ersten Begegnungen entstand ein Band für das Leben: zur Familie und zum Land!

Dieser persönliche Bezug hat dazu geführt, dass er die Entwicklung Bulgariens mit allen Höhen und Tiefen seit Jahrzehnten sehr eng und interessiert mitverfolgt, sich bei Erfolgen mitfreut und mitleidet, wenn sich etwas mal in die falsche Richtung entwickelt.

Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul (lat. honor, honoris, die Ehre). Die ebenfalls noch gebräuchliche Bezeichnung Handelskonsul rührt daher, dass ursprünglich vor allem Kaufleute zu ehrenamtlichen Konsuln ernannt wurden, da ihre Tätigkeit vornehmlich der Erleichterung von Handelsbeziehungen diente.

Honorarkonsuln sind zusätzlich zu den bestehenden diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Sie werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig wäre, wegen der Größe des Amtsbezirks der zuständigen Auslandsvertretung aber eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist.

Der Honorarkonsul ist Ehrenbeamter, seine Arbeit wird nicht vergütet. Voraussetzung für seine Ernennung ist, dass der Bewerber nach seiner Persönlichkeit, seiner beruflichen Erfahrung, seiner Stellung im Empfangsstaat, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen in dem für ihn vorgesehenen Zuständigkeitsbereich (Konsularsprengel) und seinen Sprachkenntnissen für das Amt geeignet erscheint. 

Der Honorarkonsul ist nicht zuständig für Visa- und Passangelegenheiten, Ausstellung und Beglaubigung von Vollmachten sowie für Rechtsberatung. 

Der Honorarkonsul kann über das unten aufgeführte Kontaktformular oder per E-Mail unter info@honorarkonsul-bulgarien-rlp.de erreicht werden. Auf diesem Weg kann auch ein persönlicher Termin oder eine Videokonferenz vereinbart werden.